AIO-Schirmherrschaft und Logoverpachtung
Die AIO kann Schirmherrschaften übernehmen, für Veranstaltungen und Projekte, die von Mitgliedern der AIO ausgerichtet bzw. durchgeführt werden oder an denen Mitglieder der AIO maßgeblich beteiligt sind und die zudem das satzungsgemäße Arbeitsgebiet der AIO betreffen.
Dazu zählen u.a. auch wissenschaftliche Veranstaltungen (nationale und internationale Kongresse, Symposien und Workshops), Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Kurse, die dem Erwerb von Gebiets-, Schwerpunkts- oder Zusatzqualifikationen dienen.
Diese Richtlinien gelten auch für Veranstaltungen und Projekte, die gemeinsam mit anderen wissenschaftlichen Gesellschaften, die auf dem Gebiet der medizinischen Onkologie und Hämatologie tätig sind, durchgeführt werden.
Inhaltlich wird die Übernahme einer Schirmherrschaft abhängig gemacht von den aufgeführten Punkten:
- Qualität der Beiträge nach Beurteilung des AIO-Vorstandes
- keine offensichtliche Marketingveranstaltung (neutrale Erscheinung)
- Beschäftigung mit anerkannten Methoden der Onkologie sowie die Beurteilung von Außenseitermethoden mit Methoden der Wissenschaft
Die Übernahme der Schirmherrschaft trägt ausschließlich gemeinnützigen Charakter. Deswegen wird die Schirmherrschaft nicht übernommen, wenn die Veranstaltung im kommerziellen Interesse der Veranstalter liegt oder überwiegend dem kommerziellen Interesse eines Unternehmens dient.
Für diesen Fall besteht die Möglichkeit einer Logoverpachtung, die sich an der entsprechenden Regelung der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. orientiert. D.h. das AIO-Logo kann für 1.000 € je Veranstaltung verpachtet werden. (an Pharmafirmen oder Anbieter von Fortbildungen). Bei einem Monosponsoring erfolgt keine Logoverpachtung. Für Veranstaltungen und Projekte, die von Unikliniken, Krankenhäusern, Praxen oder Selbsthilfegruppen (ohne Sponsoring) organisiert werden, kann die AIO-Schirmherrschaft unter dem gemeinnützigen Aspekt vergeben werden.
Über die Vergabe der AIO-Schirmherrschaft oder über eine Logoverpachtung entscheidet der Vorstand der AIO.
Die Übernahme der Schirmherrschaft durch die AIO ist im Programm unter Nennung des vollständigen Namens „Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie“ incl. Darstellung des AIO-Logs zu veröffentlichen. Das jeweils gültige Logo der AIO wird dem Antragsteller von der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt.
Bei einer Logoverpachtung, die keine Schirmherrschaft darstellt, soll unter dem Logo stehen: „Mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie“.
Formlose Anträge zur Übernahme der AIO-Schirmherrschaft oder einer Logoverpachtung sind rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bzw. Projektstart an die AIO-Geschäftsstelle zu richten.
Dem Antrag sind folgende Dokumente beizufügen
- Verbindlicher Programmentwurf oder Projektbeschreibung
- Darlegung der Sponsoren
- Ein Unterstützungsschreiben des wissenschaftlichen Leiters der Veranstaltung (bei Beantragung einer Schirmherrschaft.)
Hinweis: Studienanträge für klinische und translationale Forschungsprojekte erfolgen mittels des Online-Studienantrages.