Ordentliches Mitglied
Ordentliches Mitglied kann werden, wer Arzt oder Ärztin für Innere Medizin ist und eine Schwerpunktbezeichnung in einem Teilgebiet führt, in dem eine internistisch-onkologische Tätigkeit besteht. Zudem ist eine zweijährige onkologische Tätigkeit auf dem Gebiet der Diagnostik und medikamentösen Therapie maligner Erkrankungen nachzuweisen.