AIO-Geschäftsordnung

Der Mitgliederversammlung des Jahres 2005 wurde die überarbeitete Fassung der Geschäftsordnung zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt. Diese dort diskutierte und präzisierte Fassung wurde im Dezember 2005 allen Mitgliedern zur Abstimmung zugesandt. Die Auswertung der Rückläufe ergab:

218 Mitglieder stimmten für die Geschäftsordnung in der vorgelegten Fassung.
8 Mitglieder gaben ihre Stimme gegen die neue Fassung ab.
4 Stimmen waren ungültig.

Diese Fassung war vom  01.02.2006 bis 20.11.2009 gültig.

* * * * * * *

Allen AIO-Mitglieder wurde am 20. Oktober 2009 der Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung übersandt.

Die nachfolgende vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung wurde in der AIO-Mitgliederversammlung am 20.11.2009 mit zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme angenommen. 96 Mitglieder stimmten für die folgende Änderung:

§ 3
In fünfjährigen Intervallen muss jedes ordentliche AIO-Mitglied anhand des Nachweises der besuchten onkologischen Fortbildung entsprechend des AIO-Fortbildungskataloges oder einer erneuten ESMO-Ürüfung dokumentiieren, dass sie sich auf dem Schwerpunkt der Internistsischen Onkologie fortgebildet haben und noch aktiv und überwiegend tätig sind. ....

Den vollständigen Wortlaut der AIO-Geschäftsordnung in der Fassung ab 20.11.2009 finden Sie unter dem folgenden Link:
>> Link zur Neue Fassung der Geschäftsordnung der AIO (Download, PDF-Dokument, 36 KB KB)