Zertifizierung für AIO-Mitglieder
Formular für Antrag auf Rezertifizierung
Sie sind ordentliches AIO-Mitglied und möchten Ihre erworbenen AIO-Fortbildungspunkte zur Zertifizierung bzw. Re-Zertifizierung bzw. zum Erhalt Ihrer ordentlichen AIO-Mitgliedschaft geltend machen:
Die Regelungen zur kontinuierlichen onkologischen Fortbildung, die in der Geschäftsordnung der AIO bereits seit 1997 verankert sind, sind für jedes ordentliche AIO-Mitglied bindend.
Insofern ergeben sich verschiedene Möglichkeiten der Zertifizierung bzw. Rezertifizierung:
Sie sind ordentliches AIO-Mitglied bereits vor dem 31.12.2002 geworden:
Für den Erhalt der ordentlichen AIO-Mitgliedschaft weisen Sie Ihre in den letzten 5 Jahren erreichten 250 Zertifizierungspunkte nach. Das Ablegen der ESMO-Prüfung ist für diese Mitglieder nicht erforderlich bzw. freiwillig. Der wiederholte Nachweis der Fortbildungspunkte ist im 5-jährigen Turnus erforderlich. Alternativ ist auch das erneute Ablegen der ESMO-Prüfung möglich.
Sie sind ordentliches AIO-Mitglied nach dem 31.12.2002 geworden:
Für den Erhalt der ordentlichen AIO-Mitgliedschaft ist der Nachweis der bestandenen ESMO-Prüfung innerhalb von 5 Jahren nach der Mitgliedsaufnahme erforderlich. Nach Ablauf weiterer 5 Jahre nach Erlangung Ihrer ESMO-Prüfung ist der Nachweis der Fortbildungspunkte im 5-jährigen Turnus erforderlich. Alternativ ist auch das erneute Ablegen der ESMO-Prüfung möglich.
Sie sind ordentliches AIO-Mitglied und ESMO-Mitglied:
Diese Mitglieder reichen bei der AIO die Kopie des CME-Zertifikats (continuing medical education) der ESMO ein, sofern sie dieses von der ESMO erhalten haben. Anderenfalls ist - wie oben beschrieben - zu verfahren.
Zertifizierung durch die Ärztekammer
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihr Zertifikat der Ärztekammer (für den Zeitraum der letzten 5 Jahre) bei der AIO einzureichen, jedoch ergänzt mit der Liste der besuchten onkologischen Fortbildungen.
Hinweis zur ESMO-Prüfung
Alternativ zum Nachweis Ihrer kontinuierlichen Fortbildung besteht für alle AIO-Mitglieder die Möglichkeit, die ESMO-Prüfung abzulegen bzw. erneut abzulegen.
Sie haben an Veranstaltungen teilgenommen, die keine AIO-Fortbildungspunkte erhalten haben
Der folgende vereinfachte Punktekatalog wird zur Umrechnung von Veranstaltungen herangezogen, die keine AIO Punkte bekommen haben und von Ihnen als Fortbildungsnachweis eingereicht werden. Als „Faustregel“ gilt: 1 Stunde Onkologische Fortbildung entspricht 1 AIO-Fortbildungspunkt.
| - | Internationale Veranstaltungen (z.B. ASCO, ASH, ECCO, ESMO) (max. 25 Punkte je Veranstaltung) |
| - | Nationale Veranstaltungen (z.B. DKK, DGHO-, DGVS-, DGP-Kongress, AIO-Kongress, Wilsede, etc.) (max. 20 Punkte je Veranstaltung) |
| - | Verfassen wissenschaftlicher (onkologischer) Artikel und Buchbeiträge (für alle Autoren) (5 Punkte (pro Artikel bzw. Beitrag)) |
| - | Aktive Teilnahme an onkologischen Studien (5 Punkte je Studie) |
| - | Regionale Veranstaltungen (Onkologische Arbeitskreise der KV’en, Tumorkonferenzen, Onkologische Schwerpunkte) (1 Punkt je Stunde) |
Alle Maßnahmen, die der Qualitätssicherung im Sinne einer kontinuierlichen Fortbildung dienen, können mit AIO-Kreditpunkten versehen werden. Dazu gehören nicht nur Teilnahmen an wissenschaftlichen Symposien und Kongressen, sondern auch und besonders an klinischen Studien, sowie eine regelmäßige behandlungsbegleitende Tumordokumentation im Rahmen eines klinischen Krebsregisters.
Um allen ordentlichen AIO-Mitgliedern in Klinik und Praxis die Möglichkeit zu bieten, die Bedingungen für eine Fortbildungspunktevergabe zu erfüllen, werden auch regionale Veranstaltungen wie Qualitätszirkel der KV’en und Veranstaltungen der Tumorzentren sowie das Literaturstudium berücksichtigt.
Die Vergabe von AIO-Fortbildungspunkten kann nicht erfolgen, wenn die Veranstaltung im kommerziellen Interesse der Veranstalter (insbesondere bei monogesponserten Veranstaltungen) liegt oder überwiegend dem kommerziellen Interesse eines Unternehmens dient. Es ist aber keinesfalls so, dass AIO-Mitglieder den Besuch nicht zertifizierter onkologischer Veranstaltungen bei ihrem Rezertifizierungsbestreben nicht anerkannt bekommen. In diesem Fall gilt der Grundsatz, dass der Besuch dieser onkologischen Fortbildung mit einem Fortbildungspunkt je Stunde anerkannt wird (siehe auch: „vereinfachter Punktekatalog").
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie als AIO-Mitglied den Veranstalter Ihrer onkologischen Fortbildung auf die Möglichkeit der Vergabe von AIO-Fortbildungspunkten hinweisen würden, falls noch keine Zertifizierung durch die AIO erfolgt war.
Ihre Zertifizierungsanträge und Rückfragen richten Sie bitte an:
Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie
in der Deutschen Krebsgesellschaft e.V.
Kuno-Fischer-Straße 8
14057 Berlin
Tel.: + 49 – 030 – 322932933 oder Tel.: + 49 1577 - 4 52 02 74
Fax: + 49 – 030 – 322932943
E-Mail: aio(at)krebsgesellschaft.de oder zertifizierung(at)krebsgesellschaft.de
Antrag auf Fortbildungszertifizierung / bzw. Rezertifizierung